AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kurse des Hebammenraums Fellbach

Maria HuberPfarrstr. 1170734 Fellbach

§ 1 Anmeldung und Zustandekommen des Vertrags

1. Anmeldung

Die Anmeldung zu den Kursen des Hebammenraums erfolgt in der Regel online über die Homepage des Hebammenraums. Eine Anmeldung ist außerdem per E-Mail, telefonisch oder persönlich möglich.

Die Anmeldung wird erst mit Erhalt der Anmeldebestätigung durch den Hebammenraum verbindlich. Die Anmeldebestätigung wird in der Regel per E-Mail versandt. Erst mit dieser Bestätigung besteht ein Anspruch auf Teilnahme am gebuchten Kurs.

2. Bestätigung der Anmeldung

Das Vertragsverhältnis mit dem Hebammenraum bzw. einem externen Kursleiter kommt zustande, sobald ein freier Kursplatz bestätigt und eine Anmeldebestätigung versandt wurde.

Die Durchführung des Kurses steht unter dem Vorbehalt, dass die für den jeweiligen Kurs festgelegte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Kurs abgesagt werden. Bereits geleistete Kursgebühren werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.

Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben hiervon unberührt.

3. Zahlung der Kursgebühren

Die Höhe der jeweiligen Kursgebühr ergibt sich aus der Kursbeschreibung auf der Homepage des Hebammenraums.

Die Kursgebühr ist nach Rechnungserhalt innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist vollständig auf das vom Hebammenraum bzw. vom jeweiligen Kursleiter angegebene Konto zu überweisen.

Bei einzelnen Kursen kann die Zahlung zu Beginn der Veranstaltung in bar erfolgen. In diesem Fall wird hierauf ausdrücklich in der Anmeldebestätigung hingewiesen.

Bei Zahlungsverzug können der Teilnehmerin die gesetzlich zulässigen Mahn- und Verzugskosten in Rechnung gestellt werden.

4. Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse für gesetzlich Versicherte

Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse werden für gesetzlich Versicherte nach den Bestimmungen des jeweils geltenden Hebammenhilfevertrages direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Für die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommenen Kursleistungen fällt für die Teilnehmerin keine Kursgebühr an.

Der von der Hebamme angebotene und von der Teilnehmerin verbindlich gebuchte Kurs besteht aus den bei der Anmeldung angegebenen Kursterminen. Die Teilnehmerin verpflichtet sich, an den vereinbarten Kursterminen teilzunehmen.

Nicht wahrgenommene Kurseinheiten können nicht gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. Eine private Abrechnung der versäumten Kurseinheit als Kassenleistung erfolgt nicht.

Versäumt die Teilnehmerin einen vereinbarten Kurstermin schuldhaft und entsteht der Hebamme hierdurch ein Vergütungsausfall, ist die Teilnehmerin zum Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verpflichtet. Der Schadensersatz entspricht dem Vergütungsbetrag, den die Hebamme bei ordnungsgemäßer Teilnahme für die versäumte Kurszeit gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse hätte abrechnen können.

Nach dem derzeit geltenden Vergütungssatz beträgt der Schadensersatz 11,40 € je 60 Minuten versäumter Kurszeit.

Der Teilnehmerin bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Hebamme kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 2 Termine, Zeiten und Kursabsagen

1. Verlegung von Kursterminen

Die angebotenen Kurse finden grundsätzlich zu den in der jeweiligen Kursbeschreibung angegebenen Terminen und Zeiten statt.

Der Hebammenraum bzw. die jeweilige Kursleitung behält sich vor, Kurstermine aus wichtigem Grund zu ändern oder einzelne Termine zu verlegen. Die Teilnehmerinnen werden über Änderungen so früh wie möglich informiert.

Die Verlegung einzelner Termine während eines laufenden Kurses begründet grundsätzlich kein Recht auf Rücktritt oder anteilige Erstattung der Kursgebühr, sofern ein zumutbarer Ersatztermin angeboten wird.

Muss ein Kurstermin aus wichtigem Grund ausfallen, insbesondere aufgrund von Krankheit der Kursleitung oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Wird ein zumutbarer Ersatztermin angeboten, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung der Kursgebühr. Kann eine ausgefallene Kurseinheit nicht nachgeholt oder anderweitig erbracht werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Weitergehende Ansprüche der Teilnehmerin, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

2. Rücktritt und Kündigung durch den Hebammenraum

Der Hebammenraum bzw. die jeweilige Kursleitung ist berechtigt, einen Kurs aus wichtigem Grund abzusagen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Kursleitung erkrankt oder sonstige Umstände eintreten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Kurses unmöglich oder unzumutbar machen.

Die Teilnehmerinnen werden über eine Kursabsage so früh wie möglich per E-Mail, telefonisch oder auf einem anderen vereinbarten Kommunikationsweg informiert.

Wird ein Kurs vollständig abgesagt und kein zumutbarer Ersatztermin bzw. Ersatzkurs angeboten, werden bereits gezahlte Kursgebühren vollständig zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

§ 3 Stornierung und Umbuchung durch Teilnehmerinnen

1. Stornierung

Die Stornierung einer verbindlichen Kursanmeldung ist in Textform, insbesondere per E-Mail, gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner zu erklären.

Bei einer Stornierung bis spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn fallen keine Stornokosten an. Eine bereits gezahlte Kursgebühr wird vollständig erstattet.

Bei einer Stornierung weniger als sechs Wochen, jedoch spätestens 21 Tage vor Kursbeginn, beträgt die Stornoentschädigung 50 % der vereinbarten Kursgebühr.

Bei einer Stornierung weniger als 21 Tage vor Kursbeginn oder nach Kursbeginn beträgt die Stornoentschädigung 80 % der vereinbarten Kursgebühr.

Kann der frei gewordene Kursplatz anderweitig verbindlich vergeben werden, entfällt die Stornoentschädigung.

Der Teilnehmerin bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem jeweiligen Vertragspartner durch die Stornierung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte der Teilnehmerin bleiben unberührt.

2. Umbuchung

Ein Anspruch auf Umbuchung in einen anderen Kurs besteht nicht.

In Ausnahmefällen kann der jeweilige Vertragspartner einer Umbuchung in einen anderen Kurs zustimmen.

§ 4 Teilnahmebescheinigung

Nach regelmäßiger Teilnahme am Kurs kann die Teilnehmerin eine Teilnahmebescheinigung erhalten.

Die Teilnahmebescheinigung wird bei Versand per E-Mail oder bei Selbstabholung kostenlos zur Verfügung gestellt.

§ 5 Hausordnung

Für die Teilnahme an Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Hebammenraums gilt die Hausordnung des Hebammenraums Fellbach.

In den Räumlichkeiten des Hebammenraums sowie im gesamten Gebäude ist das Rauchen untersagt. Den zur ordnungsgemäßen und sicheren Durchführung des Kurses erteilten Hinweisen der Kursleitung bzw. der Mitarbeiterinnen ist Folge zu leisten.

§ 6 Haftung

1. Haftung des jeweiligen Vertragspartners

Für die Haftung ist maßgeblich, mit wem das Vertragsverhältnis für den jeweiligen Kurs zustande gekommen ist. Vertragspartner kann der Hebammenraum oder eine externe Kursleitung sein.

Der jeweilige Vertragspartner haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vertragspartners oder einer Person beruhen, deren Verschulden sich der Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen zurechnen lassen muss.

Für sonstige Schäden haftet der jeweilige Vertragspartner bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmerin regelmäßig vertrauen darf.

Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

2. Teilnahme am Kurs

Die Teilnehmerin ist verpflichtet, die Kursleitung vor Beginn bzw. während des Kurses über gesundheitliche Beschwerden oder Einschränkungen zu informieren, soweit diese für die sichere Teilnahme an den angebotenen Übungen von Bedeutung sind.

Übungen sind entsprechend den Anweisungen der Kursleitung und unter Berücksichtigung der eigenen körperlichen Belastbarkeit durchzuführen. Treten während einer Übung Schmerzen, Unwohlsein oder andere Beschwerden auf, ist die Übung zu unterbrechen und die Kursleitung zu informieren.

Die Teilnahme an einem Kurs ersetzt keine erforderliche ärztliche oder individuelle hebammenfachliche Untersuchung, Beratung oder Behandlung.

3. Persönliche Gegenstände

Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände und Garderobe haftet der jeweilige Vertragspartner nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsregelungen.

§ 7 Beschwerden

Beschwerden im Zusammenhang mit der Durchführung eines Kurses können gegenüber dem Hebammenraum bzw. der jeweiligen Kursleitung mitgeteilt werden.

Treten während einer Veranstaltung Verletzungen oder gesundheitliche Beschwerden auf, die möglicherweise im Zusammenhang mit der Kursteilnahme stehen, ist die Kursleitung hierüber unverzüglich zu informieren.

§ 8 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Stand: August 2026

_______________________________________________________________________________________________________________

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für Hebammenleistungen des Hebammenraums Fellbach

Maria Huber
Pfarrstr. 11
70734 Fellbach

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsverhältnis

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Hebamme Maria Huber, Hebammenraum Fellbach, und der Patientin im Rahmen individueller Hebammenleistungen.

Für die Teilnahme an Kursen gelten die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Kurse des Hebammenraums Fellbach.

2. Vertragsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme Maria Huber und der Patientin sind privatrechtlicher Natur.

§ 2 Umfang der Hebammenleistungen

1. Gesetzlich Versicherte

Bei gesetzlich versicherten Patientinnen werden die Hebammenleistungen nach den Bestimmungen des jeweils geltenden Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V erbracht und, soweit die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, unmittelbar mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet.

2. Privatversicherte und Selbstzahlerinnen

Bei Privatversicherten und Selbstzahlerinnen richtet sich die Vergütung nach den jeweils geltenden Bestimmungen für privat abzurechnende Hebammenleistungen des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.

Die Patientin ist selbst dafür verantwortlich, vor Inanspruchnahme der Leistung zu klären, ob und in welchem Umfang ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle die Kosten übernimmt.

3. Leistungen Dritter

Leistungen hinzugezogener Ärztinnen und Ärzte, anderer Leistungserbringer sowie Krankentransporte sind nicht Gegenstand des Vertrags mit der Hebamme Maria Huber.

Diese Leistungen werden von den jeweiligen Leistungserbringern gegebenenfalls gesondert abgerechnet.

§ 3 Vereinbarte Termine und Terminabsagen

Vereinbarte Termine sind für die Hebamme und die Patientin verbindlich.

Kann die Patientin einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, ist dieser möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, abzusagen.

Versäumt die Patientin einen vereinbarten Termin schuldhaft oder sagt sie diesen schuldhaft nicht spätestens 24 Stunden vorher ab und kann der Termin nicht anderweitig vergeben werden, kann die Hebamme Ersatz für den hierdurch entstandenen Vergütungsausfall verlangen.

Der Schadensersatz entspricht höchstens der Vergütung, die die Hebamme bei ordnungsgemäßer Wahrnehmung des Termins für die vereinbarte Leistung hätte abrechnen können.

Der Patientin bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Hebamme kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 4 Wahl- und Selbstzahlerleistungen

Zusätzlich können Leistungen vereinbart werden, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a SGB V gehören oder aus anderen Gründen nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

Die Patientin wird vor Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Wahl- oder Selbstzahlerleistung über die voraussichtlich entstehenden Kosten informiert.

Die Vergütung solcher Leistungen wird zwischen der Hebamme und der Patientin gesondert vereinbart.

§ 5 Abrechnung und Zahlung

1. Gesetzlich Versicherte

Bei gesetzlich versicherten Patientinnen rechnet die Hebamme Maria Huber die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommenen Hebammenleistungen unmittelbar mit der zuständigen Krankenkasse ab.

Nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommene und gesondert vereinbarte Wahl- oder Selbstzahlerleistungen sind von der Patientin selbst zu bezahlen.

2. Sonstige Kostenträger

Patientinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt, Stiftung des öffentlichen Rechts oder ein sonstiger Kostenträger die Kosten der Hebammenleistungen übernimmt, haben auf Verlangen eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung vorzulegen.

Liegt keine ausreichende Kostenübernahmeerklärung vor oder umfasst diese nicht sämtliche in Anspruch genommenen Leistungen, ist die Patientin zur Zahlung der nicht übernommenen Leistungen verpflichtet, soweit diese wirksam als Selbstzahlerleistungen vereinbart wurden.

3. Privatversicherte und Selbstzahlerinnen

Privatversicherte und Selbstzahlerinnen sind zur Zahlung der von ihnen in Anspruch genommenen und privat abzurechnenden Hebammenleistungen verpflichtet.

Die Patientin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit der Leistungen mit ihrer privaten Krankenversicherung, Beihilfestelle oder einem sonstigen Kostenträger zu klären.

4. Fälligkeit und Zahlungsverzug

Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig, soweit auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere können Verzugszinsen und ein nach den gesetzlichen Bestimmungen ersatzfähiger weiterer Verzugsschaden geltend gemacht werden.

5. Aufrechnung

Die Patientin kann gegen Forderungen der Hebamme mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

6. Vorauszahlungen

Für gesondert vereinbarte Wahl- oder Selbstzahlerleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung vereinbart werden.

§ 6 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: August 2026